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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vermittlung von Stadtführungen
Veranstaltung touristischer Programme


Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Stadtführungen

1. Buchung

Die Buchung des Bestellers wie auch die Buchungsbestätigung erfolgt in schriftlicher Form.
Mit dem Versand der Buchungsbestätigungen über die Vermittlung einer Führung an den Besteller und den Gästeführer/die Gästeführerin mit den Buchungsdaten und den ladungsfähigen Adressen der Vertragspartner ist das Vermittlungsgeschäft erfolgreich abgeschlossen.

2. Maximale Teilnehmerzahl

Eine Mindestteilnehmerzahl für Stadtführungen gibt es nicht.
Die maximale Gruppengröße für Führungen zu Fuß liegt bei 35 Teilnehmern pro Gästeführer/Gästeführerin. Empfohlen wird eine Gruppenstärke von höchstens 30 Teilnehmern.
Bei innerstädtischen Radtouren liegt die maximale Teilnehmerzahl pro Gruppe bei 17 Personen. Empfohlen wird eine Gruppenstärke von höchstens 15 Teilnehmern.
Bei Überschreitung der angegebenen maximalen Gruppengröße wird ein zusätzlicher Zuschlag in Höhe des vereinbarten Grundhonorars der Führung berechnet.
Bei Stadtführungen per Bus wird ein Gästeführer/eine Gästeführerin pro Bus eingesetzt.

3. Zahlungsweise

Der Führungspreis ist vom Besteller grundsätzlich am Ende der Führung in bar an den Gästeführer/die Gästeführerin zu bezahlen. Eine Quittung wird durch den Gästeführer/die Gästeführerin ausgestellt.
Auf Wunsch des Bestellers ist auch Rechnungsstellung möglich; der Vermittler stellt in diesem Fall namens und in Vollmacht des Gästeführers/der Gästeführerin dem Besteller den Führungspreis in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Anfallende Bankgebühren bei Auslandsüberweisungen gehen vollständig zu Lasten des Bestellers.
Anfallende Eintrittsgelder sind nicht im Führungspreis enthalten.

4. Umbuchungen und Stornierungen des Bestellers

Umbuchungen und Stornoaufträge werden von dem Vermittler nur in schriftlicher Form entgegengenommen und bearbeitet.
Umbuchungen werden, sofern sie terminlich möglich sind, unter Berücksichtigung der geltenden Stornofristen kostenfrei vorgenommen.
Eine kostenfreie Stornierung ist für den Besteller dann möglich, wenn zwischen dem Tag der vermittelten Führung und der Stornierung mindestens sechs Tage liegen. Liegen nur fünf bis drei Tage dazwischen, stellt der Gästeführer/die Gästeführerin 50% des vereinbarten Honorars in Rechnung.
Bei weniger als drei Tagen zwischen Stornierung und Führung und im Falle des Nichterscheinens stellt der Gästeführer/die Gästeführerin das vereinbarte Honorar in voller Höhe in Rechnung.

5. Wartezeit / Ausfall

Bei verspätetem Eintreffen der Gruppe hält der Gästeführer/die Gästeführerin eine Wartezeit von 30 Minuten ab dem vereinbarten Beginn ein. Nach Verstreichen der Wartezeit gilt die Führung als ausgefallen und begründet somit den Anspruch auf ein Ausfallhonorar in Höhe des vereinbarten Honorars.
Bei Eintreffen der Gruppe innerhalb der Wartezeit wird die Verspätung auf die vereinbarte Dauer angerechnet und die Führung entsprechend verkürzt.
Sofern möglich, können Gästeführer/Gästeführerin und Besteller festlegen, dass die ursprünglich vorgesehene Dauer, allerdings mit entsprechender Honorarerhöhung, eingehalten wird.
Die Anreise zum vereinbarten Termin liegt allein in der Verantwortung des Bestellers. Bei Nichtantritt, Abbruch oder Nichtinanspruchnahme, auch von Teilen, der vermittelten Leistungen durch den Besteller ist der Gästeführer/die Gästeführerin berechtigt, das volle vereinbarte Honorar zu verlangen.

6. Haftung

Der Gästeführer/Die Gästeführerin haftet nur für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch den Gästeführer/die Gästeführerin selbst oder durch seinen/ihren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. In den übrigen Fällen bezieht sich die Haftung des Gästeführers/der Gästeführerin ausschließlich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist begrenzt auf maximal die Höhe des Führungshonorars.

7. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtstreitigkeiten besteht in Münster, vorbehaltlich zwingender abweichender gesetzlicher Gerichtsstände.

8. Kenntnisnahme und Anerkennung der AGB

Der Besteller einer Stadtführung erkennt diese Bedingungen für sich und die Reiseteilnehmer mit der Erteilung des Vermittlungsauftrages an. Erhält er erst nach Auftragserteilung hiervon Kenntnis, erkennt er sie an, wenn er nicht unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich widerspricht.



Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Veranstaltung touristischer Programme

1. Stornofristen

Stornoaufträge werden von Stadt Lupe Münster nur in schriftlicher Form während der Bürozeiten Mo-Do, 9.30-18.00 Uhr, Fr 9.30-13.00 Uhr entgegengenommen und bearbeitet. Die Stornofristen beziehen sich auf diese Arbeitstage; Samstage, Sonntage und Feiertage bleiben unberücksichtigt.

2. Stornierung eines Pauschalprogramms

Im Falle der Stornierung eines gebuchten Programms bis 21 Arbeitstage (Mo-Fr) vor dem Termin des Programms wird eine Planungspauschale von 15,00 € in Rechnung gestellt.
Liegen zwischen dem Tag der Stornierung und dem Termin des Programms

  • 20 bis 10 Arbeitstage, werden Ihnen 40% des Endpreises in Rechnung gestellt
  • 9 bis 4 Arbeitstage, werden Ihnen 60% des Endpreises in Rechnung gestellt.

Bei weniger als vier Arbeitstagen zwischen Stornierung und Termin des Programms und im Falle des Nichterscheinens wird der Endpreis in voller Höhe in Rechnung gestellt.

3. Sonderfristen Stornierung eines gebuchten Programms mit nur einer Leistung
und Teilnahmebedingungen


a. Mieträder ohne Anlieferung und Abholung

Eine kostenfreie Stornierung oder Reduzierung der Bestellung ist für Sie dann möglich, wenn zwischen dem Tag des gebuchten Programms und der Stornierung mindestens vier volle Arbeitstage (Mo-Fr) liegen.
Liegen nur drei volle Arbeitstage dazwischen, werden Ihnen 50% des Endpreises in Rechnung gestellt.
Bei weniger als drei Arbeitstagen zwischen Stornierung und Termin des Programms und im Falle der Nichtinanspruchnahme wird der Endpreis in voller Höhe in Rechnung gestellt.

b. Mieträder incl. Anlieferung und Abholung

Eine kostenfreie Stornierung oder Reduzierung der Bestellung ist für Sie dann möglich, wenn zwischen dem Tag des gebuchten Programms und der Stornierung mindestens drei volle Arbeitstage (Mo-Fr) liegen.
Liegen nur zwei volle Arbeitstage dazwischen, werden Ihnen 50% des Endpreises in Rechnung gestellt.
Bei weniger als zwei Arbeitstagen zwischen Stornierung und Termin des Programms und im Falle der Nichtinanspruchnahme wird der Endpreis in voller Höhe in Rechnung gestellt.

Bitte beachten Sie, dass die Anlieferung und Abholung der Räder zu dem in einer Buchung genannten Zeitpunkt erfolgt. Der Lieferant wartet bei Anlieferung darüber hinaus maximal 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt. Falls der Lieferant aufgrund von Anschlussterminen die Wartezeit nicht verlängern kann, werden die Räder mit einem Zahlenschloss gesichert am Treffpunkt abgestellt und gelten damit als geliefert.
Den Zahlencode erfragen die Gäste dann bei ihrer Ankunft telefonisch.
Bei unterschiedlichen Anlieferungs- und Abholungsorten gilt:
Falls von den am Treffpunkt bereitgestellten Rädern nicht alle genutzt werden und der Lieferant zur Abholung der dort verbliebenen Räder eine Zusatzfahrt absolvieren muss, werden die entstehenden Fahrtkosten zusätzlich berechnet. Bei Abholung der Räder nach 19:00 Uhr werden pro angefangener Stunde 35,00 € zusätzlich berechnet: bei Abholung zwischen 19:00 Uhr und 20:00 Uhr: 35,00 €, zwischen 20:00 und 21:00 Uhr: 70,00 € etc.

c. Busgestellung

Eine kostenfreie Stornierung ist für Sie dann möglich, wenn zwischen dem Tag des Buseinsatzes und der Stornierung mindestens drei volle Arbeitstage (Mo-Fr) liegen.
Liegen nur zwei volle Arbeitstage dazwischen, werden Ihnen 50% des Endpreises in Rechnung gestellt.
Bei weniger als zwei Arbeitstagen zwischen Stornierung und Buseinsatz und im Falle des Nichterscheinens wird der Endpreis in voller Höhe in Rechnung gestellt.

d. Bogenschießen

Eine kostenfreie Stornierung oder Reduzierung der Bestellung ist für Sie dann möglich, wenn zwischen dem Tag des gebuchten Programms und der Stornierung mindestens drei volle Arbeitstage (Mo-Fr) liegen.
Liegen nur zwei volle Arbeitstage dazwischen, werden Ihnen 50% des Endpreises in Rechnung gestellt.
Bei weniger als zwei Arbeitstagen zwischen Stornierung und Termin des Programms und im Falle der Nichtinanspruchnahme wird der Endpreis in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Die Abrechnung erfolgt nach der angemeldeten Personenzahl; eine Reduzierung ist innerhalb der Stornofristen möglich. Bei einer höheren Teilnehmerzahl am Tage des Programms wird nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet; eine Garantie auf Teilnahme kann nur für die angemeldete Personenzahl gewährt werden.

e. Kanutour

Kanutouren erfolgen immer auf eigene Gefahr und unter Ausschluss der Haftung für den Veranstalter. Der Mieter haftet bei Verlust oder Beschädigung des Materials. Das Material muss pünktlich und in sauberem Zustand zurückgegeben werden. Sollte der Mieter dieser Verpflichtung nicht nachkommen, ist der Veranstalter berechtigt, dem Mieter den Schaden in Rechnung zu stellen. Für die Bergung eines liegengelassenen Bootes auf der Werse werden die entstehenden Kosten von mindestens 50,00 € berechnet. Der Zeitpunkt der Materialübergabe kann sich in seltenen Fällen verzögern, da sich nicht alle vorherigen Termin exakt festlegen lassen, daraus ergeben sich keine Regressansprüche gegenüber dem Veranstalter.
Mieter, die vorsätzlich gegen allgemeine Umweltregeln verstoßen, müssen die Tour mit sofortiger Wirkung abbrechen - eine Preisminderung erfolgt nicht. Alkoholverbot besteht vor und während der Kanutour! Alkoholisierte Personen dürfen nicht an der Kanutour teilnehmen - eine Preisminderung erfolgt nicht. Der angebotene Radtransport ist kostenlos, daher übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung bei Verlust oder Beschädigung. Außerdem können nur Standardräder kostenlos transportiert werden - keine Tandems, Liegeräder und Räder mit festen Anbauten wie Fahrradkoffer usw.
Eine kostenfreie Stornierung oder Reduzierung der Bestellung ist für den Mieter dann möglich, wenn zwischen dem Tag des gebuchten Programms und der Stornierung mindestens drei volle Arbeitstage (Mo-Fr) liegen.
Liegen nur zwei volle Arbeitstage dazwischen, werden 50% des Endpreises in Rechnung gestellt.
Bei weniger als zwei Arbeitstagen zwischen Stornierung und Termin des Programms und im Falle der Nichtinanspruchnahme wird der Endpreis in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Die Abrechnung erfolgt nach der angemeldeten Personenzahl; eine Reduzierung ist innerhalb der Stornofristen möglich. Bei einer höheren Teilnehmerzahl am Tage des Programms wird nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet; eine Garantie auf Teilnahme kann nur für die angemeldete Personenzahl gewährt werden.

f. Planwagenfahrt

Eine kostenfreie Stornierung oder Reduzierung der Bestellung ist für Sie dann möglich, wenn zwischen dem Tag des gebuchten Programms und der Stornierung mindestens drei volle Arbeitstage (Mo-Fr) liegen.
Liegen nur zwei volle Arbeitstage dazwischen, werden Ihnen 50% des Endpreises in Rechnung gestellt.
Bei weniger als zwei Arbeitstagen zwischen Stornierung und Termin des Programms und im Falle der Nichtinanspruchnahme wird der Endpreis in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Die Abrechnung erfolgt nach der angemeldeten Personenzahl; eine Reduzierung ist innerhalb der Stornofristen möglich. Bei einer höheren Teilnehmerzahl am Tage des Programms wird nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet; eine Garantie auf Teilnahme kann nur für die angemeldete Personenzahl gewährt werden.
Planwagenfahrten unter Vorbehalt der Tiergesundheit!

g. Stadtrallye

Eine kostenfreie Stornierung oder Reduzierung der Bestellung ist für Sie dann möglich, wenn zwischen dem Tag des gebuchten Programms und der Stornierung mindestens drei volle Arbeitstage (Mo-Fr) liegen.
Liegen nur zwei volle Arbeitstage dazwischen, werden Ihnen 50% des Endpreises in Rechnung gestellt.
Bei weniger als zwei Arbeitstagen zwischen Stornierung und Termin des Programms und im Falle der Nichtinanspruchnahme wird der Endpreis in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Die Abrechnung erfolgt nach der angemeldeten Personenzahl; eine Reduzierung ist innerhalb der Stornofristen möglich. Bei einer höheren Teilnehmerzahl am Tage des Programms wird nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet; eine Garantie auf Teilnahme kann nur für die angemeldete Personenzahl gewährt werden.

h. Segway Fun-Sightseeing-Tour

Eine kostenfreie Stornierung oder Reduzierung der Bestellung ist für Sie dann möglich, wenn zwischen dem Tag des gebuchten Programms und der Stornierung mindestens drei volle Arbeitstage (Mo-Fr) liegen.
Liegen nur zwei volle Arbeitstage dazwischen, werden Ihnen 50% des Endpreises in Rechnung gestellt.
Bei weniger als zwei Arbeitstagen zwischen Stornierung und Termin des Programms und im Falle der Nichtinanspruchnahme wird der Endpreis in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Die Abrechnung erfolgt nach der angemeldeten Personenzahl; eine Reduzierung ist innerhalb der Stornofristen möglich. Bei einer höheren Teilnehmerzahl am Tage des Programms wird nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet; eine Garantie auf Teilnahme kann nur für die angemeldete Personenzahl gewährt werden.

Sicherheitsregeln:

  • Für die Nutzung des Segway müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Sie müssen sich die Segway Sicherheits-DVD ansehen oder an der Sicherheitseinweisung teilgenommen haben.
  • Sie sollten einen Helm tragen.
  • Lassen Sie sich umfassend in die Handhabung des Segway einweisen. Erst nach vollständiger Einweisung dürfen Sie den Segway fahren.
  • Erst auf den Segway aufsteigen, wenn das Signalkreuz in der Mitte komplett aufleuchtet. Während der Fahrt nicht absteigen.
  • Beide Füße auf der Segway-Plattform lassen. Drucksensoren müssen belastet werde. Das Mindestgewicht ist 45 kg, Höchstgewicht des Fahrers ca. 118 kg.
  • Beide Hände am Lenker lassen; nicht freihändig fahren.
  • Vorsichtig mit dem Oberkörper nach vorn beugen bis das Segway sich in Bewegung setzt. Zum Bremsen den Oberkörper vorsichtig nach hinten verlagern.
  • Schritttempo fahren und ausreichend Abstand zum Vordermann/zur Vorderfrau lassen.
  • Bei der Segway Tour/dem Parcours ist im vorgesehenen Bereich zu fahren.
  • Dem Segway-Instructor und dessen Anweisungen ist während der Tour zu folgen.
  • Nach Abschluss der Tour/des Parcours ist das Segway zurückzugeben.
  • Bei rot blinkenden Lichtern oder beim Rütteln der Plattform hat der Fahrer den Segway sofort zu bremsen und zu verlassen. Es kann zu einer Sicherheitsabschaltung kommen.

Haftungsausschluss:
Die Benutzung der Segways, das Betreten eines Segway- Parcours und der dortige Aufenthalt sowie die Teilnahme an allen Aktivitäten geschehen ausschließlich und uneingeschränkt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
Die Benutzung des Parcours und die Teilnahme and der Tour ist nur für denjenigen gestattet, der diese Haftungsausschlusserklärung zur Kenntnis genommen und unterschrieben hat.
Segway übernimmt keine Haftung für Schäden, die insbesondere durch den Betrieb von Segways entstehen, es sei denn, die Schäden sind durch Segway oder durch seine Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt worden. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten, sofern und soweit die Schäden durch Segway oder seine Mitarbeiter verschuldet sind.
Jeder Benutzer der Segways trägt die zivil- und fahrlässige Verantwortung für die durch ihn oder durch den von ihm gesteuerten Segway verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Die Benutzung der Segways ist Personen nicht gestattet, die an körperlichen Gebrechen leiden oder unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen.
Auf die besondere Gefährdung von Personen mit Herzproblemen und Bluthochdruck wird ausdrücklich hingewiesen. Bei der Benutzung der Segways ist den Anweisungen der Segway-Mitarbeiter Folge zu leisten.
Für Schäden, die durch eigenes oder Fremdverschulden, unfallbedingt oder durch unsachgemäße Behandlung enstehen, oder dadurch entstehen, dass Anweisungen der Veranstalter oder deren Mitarbeitern nicht Folge geleistet wird, übernimmt Segway keine Haftung. Gegenüber Unternehmern ist auch die Haftung aus leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ausgeschlossen. Haftung für Dritte ist ausgeschlossen. Für evtl. Schäden am Segway haftet der Fahrer mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 250,00 €.
Das Fahren mit nicht zugelassenen Segways ist nur auf Privatgelände mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt. Fahren auf öffentlichen Straßen, Plätzen, Geh- und Radwegen ist nicht erlaubt.
Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ist mit nicht zugelassenen Segways verboten.
Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ist mit zugelassenen Segways erlaubt. Dafür ist das Mitführen der Mofa-Prüfbescheinigug bzw. des Führerscheins erforderlich.

i. BierBike-Touren

Bei Stornierung der Buchung einer BierBike-Tour bis 30 Tage vor dem gebuchten Termin werden Ihnen 50% des Endpreises, ausgenommen Getränke, in Rechnung gestellt.
Bei weniger als 30 Tagen zwischen Stornierung und Termin des Programms und im Falle der Nichtinanspruchnahme wird der Endpreis in voller Höhe in Rechnung gestellt.

Wichtige Hinweise zu den BierBike-Touren:

  • Fahrzeuglenker
    Der Fahrzeuglenker wird bei jeder Tour vom Veranstalter gestellt. Das BierBike wird entsprechend der StVO gelenkt. Dem Fahrer ist der Konsum von Alkohol unmittelbar vor und während der Fahrt untersagt.
  • Wertsachen
    Bitte achten Sie auf Ihre mitgebrachten Wertsachen, Jacken und Taschen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung bei verlorenen Gegenständen. Achten Sie insbesondere darauf, dass Ihre Geldbörsen und Mobiltelefone nicht aus den Gesäßtaschen der Hose fallen können. Stauflächen für Ihre persönlichen Gegenstände sind nur in geringem Maße auf dem BierBike vorhanden.
  • Alkohol
    An Bord des BierBikes ist weder der Ausschank noch der Verzehr von hochprozentigen Spirituosen wie Schnaps, Likör etc. gestattet. Sollten sich Gäste nicht daran halten, ist der verantwortliche BierBike-Fahrer verpflichtet, die Tour aus verkehrs- und versicherungsrechtlichen Gründen abzubrechen. Der Veranstalter empfiehlt den Gästen, max. 10 Liter Bier je Stunde (bei 15 Personen) zu konsumieren. Der Konsum mitgebrachter Getränke ist nicht erlaubt. Nach Beendigung der BierBike-Tour ist ein "Restetrinken" aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich. Deshalb bittet der Veranstalter die Gäste, bis zum Ende der Tour möglichst alle Getränke zu konsumieren. Weiterhin hält sich der Veranstalter strikt an die Paragraphen des Jugendschutzgesetzes, das den Ausschank von Alkohol an Kinder und Jugendliche grundsätzlich verbietet.
    ! Wichtig !
    Wer zu Tourbeginn bereits angetrunken erscheint, darf leider nicht mitfahren.
  • Musik
    Die Bier-Bikes verfügen über eine Musikanlage (CD). Bitte bringen Sie Ihre eigenen CDs mit. Um Lärmbelästigungen zu vermeiden, ist der Fahrer angehalten, den Lautstärkepegel in Wohngebieten zu reduzieren. Nach 22.00 Uhr tourt das BierBike nur noch mit gemindertem Schallpegel. Mitsingen macht Spaß und gehört dazu - sollte allerdings ebenfalls der Uhrzeit und der Umgebung angepasst werden. Während eines Stopps wird die Musikanlage ausgeschaltet.
  • Müllaufkommen
    Bitte verwenden Sie für Ihren Müll und die Zigarettenkippen entsprechende Mülleimer bzw. Aschenbecher. Das achtlose Wegwerfen von Abfall, Kaugummis, Zigarettenkippen oder auch Spucken ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem entsprechenden Verwarnungs- oder Bußgeld belegt werden. Um das Müllaufkommen zu reduzieren, wird Mehrweggeschirr verwendet. Aus Sicherheitsgründen sind die Trinkgefäße aus Kunststoff. Das Geschirr ist Eigentum des Veranstalters.
  • Pinkeln
    In vielen Städten und Kreisen ist das "Wildpinkeln" untersagt und wird mit Verwarnungs- bzw. Bußgeldern geahndet. Bei den Touren werden feste Toilettenpausen eingelegt.
    ! Wichtig !
    Das Abspringen vom BierBike während der Fahrt ist ebenso verboten wie das Wildpinkeln. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Abbruch der Tour. Für den Rücktransport des BierBikes bei einem durch einen Mitfahrer verursachten Tourabbruch berechnet der Veranstalter eine Aufwandsgebühr von 200,00 €.
  • Schlechtwetter
    Generell gilt: Schlechtes Wetter gibt es nicht, nur schlechte Kleidung. Das große Dach schützt sehr gut vor Regen. Bei Stornierungen beachten Sie bitte die entsprechenden Hinweise zu den Stornierungsfristen und -kosten.

j. Rikschafahrt

Eine kostenfreie Stornierung oder Reduzierung der Bestellung ist für Sie dann möglich, wenn zwischen dem Tag des gebuchten Programms und der Stornierung mindestens drei volle Arbeitstage (Mo-Fr) liegen.
Liegen nur zwei volle Arbeitstage dazwischen, werden Ihnen 50% des Endpreises in Rechnung gestellt.
Bei weniger als zwei Arbeitstagen zwischen Stornierung und Termin des Programms und im Falle der Nichtinanspruchnahme wird der Endpreis in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Die Abrechnung erfolgt nach der angemeldeten Zahl der Rikschas; eine Reduzierung ist innerhalb der Stornofristen möglich.

k. Auftritt historischer Figur

Eine kostenfreie Stornierung oder Reduzierung der Bestellung ist für Sie dann möglich, wenn zwischen dem Tag des gebuchten Programms und der Stornierung mindestens drei volle Arbeitstage (Mo-Fr) liegen.
Liegen nur zwei volle Arbeitstage dazwischen, werden Ihnen 50% des Endpreises in Rechnung gestellt.
Bei weniger als zwei Arbeitstagen zwischen Stornierung und Termin des Programms und im Falle der Nichtinanspruchnahme wird der Endpreis in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Die Abrechnung erfolgt nach der angemeldeten Personenzahl; eine Reduzierung ist innerhalb der Stornofristen möglich. Bei einer höheren Teilnehmerzahl am Tage des Programms wird nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet; eine Garantie auf Teilnahme kann nur für die angemeldete Personenzahl gewährt werden.

l. Ballonfahrt

Nachdem ein Termin mit dem Piloten vereinbart wurde, rufen Sie diesen bitte - soweit nicht anders vereinbart - für Ihre Abendfahrt am gleichen Tag und für Ihre Morgenfahrt am Vortag jeweils gegen 12:00 Uhr an. Zu diesem Zeitpunkt liegen in den meisten Fällen genügend Wetterinformationen vor, um zu entscheiden, ob die Starts wie vorgesehen durchgeführt werden können.
Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, informieren Sie den Piloten bitte mindestens 36 Stunden vor Ihrem Fahrtermin, damit Ihre Buchung nicht verfällt. Eine rechtzeitige Terminverschiebung ist kein Problem. Bei Stornierung Ihrer Ballonfahrt fallen Gebühren in Höhe von 25,00 € pro Person an. Nach Absprache mit dem Piloten sind Ihre Tickets übertragbar.
Tragen Sie zur Ballonfahrt unempfindliche Kleidung, lange Hosen sowie feste Schuhe, die den Knöchel schützen. Ziehen Sie sich so an, als wollten Sie wandern, also nicht zu warm. Der Ballon fährt mit dem Wind und der Brenner strahlt sehr viel Hitze nach unten ab. Im Sommer wie auch im Winter empfinden Sie die Temperaturen in der Luft wärmer als am Boden. Eine Kopfbedeckung gegen die Hitze vom Brenner ist, vor allem im Sommer, zu empfehlen. Denken Sie bitte auch daran, dass die Wiesen im Sommer morgens häufig sehr feucht sind.
Foto-, Film- und Videogeräte dürfen im Korb mitgeführt werden. Sie selbst tragen aber die Verantwortung für die stoßsichere Verwahrung während des Fahrbetriebes. Eine Versicherung gegen Schäden ist nicht möglich.
Das Mindestalter für Passagiere ist 10 Jahre, die Mindestgröße ist 1,30 m. Nach oben gibt es keine Altersgrenze, aber Sie sollten unbedingt körperlich fit sein. Der größte Teil der Ballonlandungen ist absolut sanft; ein etwas härteres Aufsetzen des Ballonkorbes ist aber nicht immer völlig auszuschließen. Sie brauchen für eine Ballonfahrt nicht schwindelfrei zu sein; es gibt im Korb kein Höhenempfinden.
Beim Ballonfahren ist die Korbbesatzung eine Mannschaft, bei der jeder mit anfasst. Der Ballonführer und seine Helfer werden Sie anweisen. Allen Anweisungen des Ballonführers während der Fahrt ist unbedingt Folge zu leisten. Bei der Landung des Ballons halten Sie sich bitte an den im Korb eigens dafür angebrachten Haltegriffen (und nicht am Korbrand oder anderswo) mit beiden Händen gut fest und gehen Sie mit geschlossenen Füßen und Knien leicht in die Hocke. Nach der Landung verlassen Sie erst dann den Korb, wenn der Ballonführer Sie dazu auffordert.

Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung des Luftfahrtunternehmens liegen, eine kürzere Fahrt bedingen, gilt die Fahrt als vertragsgemäß durchgeführt.
Bitte planen Sie genügend Zeit für Ihre Ballonfahrt ein (ca. 3 Stunden).

4. Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Siemer + Szymanski GbR. Der Versand der Rechnung erfolgt grundsätzlich per E-Mail.

Letzte Aktualisierung: 03.05.2010


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